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CO₂-Preis 2027: Was heißt das fürs Heizen?
Die CO₂-Preisregel für 2027 wird noch beraten. Was der Entwurf für Gas- und Ölheizungen bedeutet und welche Fragen beim Heizungstausch zählen.
MHMichael Hintzen · Meisterbetrieb Sanitär & Heizung, Viersen
Am 7. Oktober 2026 hat der Umweltausschuss des Bundestages Sachverständige zur geplanten CO₂-Preisregel für 2027 angehört. Der Vorschlag soll die bisherige Preisspanne verlängern. Betroffen sind unter anderem Haushalte mit Gas- oder Ölheizung. Neu ist dieser parlamentarische Beratungsschritt; die Verlängerung wird weiterhin als Gesetzentwurf beraten. BWP zur Anhörung.
Für Hausbesitzer in Viersen stellt sich damit eine praktische Frage: Sollte eine geplante Heizungsmodernisierung deshalb warten? Unsere Empfehlung ist, die Entscheidung anhand des Hauses, des Verbrauchs und nachvollziehbarer Kostenannahmen vorzubereiten. Die politische Nachricht liefert dafür einen Teil der Informationen.
Was gilt und was vorgeschlagen wird
Für die regulären Versteigerungen von Emissionszertifikaten gilt 2026 ein Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid, kurz CO₂. Ein Preiskorridor legt die untere und obere Preisgrenze dieser Versteigerungen fest. Für ergänzende Verkäufe und Nachkäufe bestehen gesonderte Preisregeln. Das Umweltbundesamt beschreibt diese Unterschiede ausdrücklich. UBA zum Verfahren für 2026.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Korridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 fortzuführen. Diese vorgeschlagene Verlängerung ist von der bereits geltenden Regel für 2026 zu unterscheiden. BWP zum Gesetzentwurf.
Unsere Einordnung: Für einen Kostenvergleich sollten Sie die mögliche Verlängerung als ausdrücklich bezeichnete Annahme berücksichtigen. Eine langfristige Heizungsentscheidung sollte zusätzlich zeigen, wie sich andere Preisentwicklungen auswirken würden.
Warum der Vorschlag umstritten ist
Die Bundesregierung begründete ihren Kurs bereits im Mai mit den hohen Energiepreisen: Zusätzliche Belastungen sollten vermieden und die Planungssicherheit verbessert werden. Das beschreibt das politische Ziel der Stabilisierung. Bundesregierung zur Begründung.
Der Bundesverband Wärmepumpe kritisiert dagegen, dass die Verlängerung den Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen schwächen könne. Er fordert verlässliche Einnahmen für die Heizungsförderung und Entlastungen beim Strompreis. Das ist eine Interessenposition des Branchenverbands. BWP zur eigenen Position.
Für Eigentümer sind sowohl die laufende Bezahlbarkeit als auch die langfristige Planung relevant. Unsere Empfehlung lautet deshalb: Lassen Sie sich zeigen, welche Annahmen hinter einer Wirtschaftlichkeitsrechnung stehen. Eine politische Forderung sollte darin erkennbar von geltenden Bedingungen getrennt bleiben.
Was das für Ihre Heizkostenrechnung bedeutet
Der CO₂-Preis erreicht Haushalte über die Brennstoffkosten. Unternehmen, die etwa Erdgas oder Heizöl verkaufen, müssen Emissionszertifikate erwerben. Die dadurch entstehenden Kosten geben sie an Verbraucher weiter. Verbraucherzentrale zum CO₂-Preis.
Der gesamte Gaspreis enthält weitere Bestandteile, darunter Einkauf, Vertrieb, Steuern und Abgaben. Eine Stabilisierung des CO₂-Anteils legt deshalb die gesamte Rechnung noch nicht fest. Verbraucherzentrale zu Preisbestandteilen.
Ein vereinfachtes Beispiel der Verbraucherzentrale macht die Größenordnung greifbar: Bei einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden nennt sie für 2026 ungefähr 260 bis 310 Euro CO₂-Kosten einschließlich Mehrwertsteuer. Das ist der berechnete CO₂-Anteil, nicht der gesamte Betrag fürs Heizen. Es handelt sich um eine Beispielrechnung für 2026, nicht um eine Vorhersage Ihrer Rechnung für 2027. Verbraucherzentrale zur Beispielrechnung.
Für Ihr Beratungsgespräch empfiehlt sich daher eine klare Aufstellung: Welcher Verbrauch wurde angesetzt, welcher vollständige Energiepreis und welche zusätzlichen laufenden Kosten? Fragen Sie auch, ob der verwendete Endkundenpreis den CO₂-Anteil bereits enthält, damit dieser im Vergleich nicht doppelt angesetzt wird.
Die Heizungswahl braucht den Blick aufs Gebäude
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, einen Heizungstausch frühzeitig vorzubereiten und weitere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude einzubeziehen. Dazu gehören beispielsweise geplante Verbesserungen an Dach oder Fassade. Verbraucherzentrale zur Vorbereitung.
Bei einer Wärmepumpe ist für den Strombedarf die Jahresarbeitszahl wichtig. Sie beschreibt das Verhältnis zwischen der über ein Jahr gelieferten Wärme und dem dafür benötigten Strom. Bei gleichem Wärmebedarf bedeutet eine höhere Jahresarbeitszahl einen geringeren Strombedarf. Das Umweltbundesamt betont deshalb die Bedeutung einer zum Gebäude passenden Planung. UBA zur Jahresarbeitszahl.
Fragen Sie nach der erwarteten Jahresarbeitszahl und den Bedingungen, unter denen sie erreicht werden soll. Dazu gehört die Vorlauftemperatur, also die Temperatur des Heizungswassers auf dem Weg zu den Heizkörpern oder Heizflächen. Sie beeinflusst die Effizienz einer Wärmepumpe. Verbraucherzentrale zur Vorlauftemperatur.
Eine Hybridheizung kombiniert mehrere Wärmeerzeuger, beispielsweise Wärmepumpe und Gaskessel. Solange der Gaskessel genutzt wird, bleiben die entsprechenden Brennstoffkosten Teil der Rechnung. Verbraucherzentrale zu Hybridheizungen.
Unsere Empfehlung: Vergleichen Sie passende Varianten mit denselben Annahmen für Raumwärme und Warmwasser. Lassen Sie Anschaffung, laufende Kosten und angenommene Energiepreisentwicklungen getrennt darstellen. So wird erkennbar, welcher Teil des Ergebnisses auf Gebäudedaten beruht und welcher auf einer Annahme für die Zukunft.
Diese Fragen helfen beim nächsten Gespräch
- Welcher Jahresverbrauch aus meinen Abrechnungen liegt dem Vergleich zugrunde?
- Welche CO₂-Preisannahme wird für das kommende Jahr und für spätere Jahre verwendet?
- Sind Energiepreise vollständig angesetzt und Kostenbestandteile nur einmal berücksichtigt?
- Welche Jahresarbeitszahl wird für eine Wärmepumpe in meinem Haus erwartet?
- Welche geplanten Sanierungsmaßnahmen wurden berücksichtigt?
- Wie verändert sich das Ergebnis bei höheren oder niedrigeren Energiepreisen?
Legen Sie dafür vorhandene Abrechnungen, Angebote und Planungsunterlagen bereit. Geräteabdeckungen müssen Sie dafür nicht öffnen. Arbeiten an Gas/Strom/Kältemittel gehören in den Fachbetrieb.
Informationen zur Wärmepumpenplanung und zu Gasbrennwert- und Hybridsystemen finden Sie auf unseren Leistungsseiten. Wenn Sie Ihre Heizungsmodernisierung besprechen möchten, können Sie einen Termin anfragen.
Stand und Abruf der externen Quellen: 12.10.2026.
Quellen
- Bundesverband Wärmepumpe: BEHG-Novelle und Anhörung vom 07.10.2026 · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Umweltbundesamt: Versteigerungsverfahren und CO₂-Preiskorridor für 2026 · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Bundesregierung: Regierungspressekonferenz vom 13.05.2026 zur geplanten Preisstabilisierung · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: CO₂-Kosten beim Heizen und vereinfachte Beispielrechnung · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Zusammensetzung von Energiepreisen · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Heizungswahl, Gebäudezustand und Hybridheizungen · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Umweltbundesamt: Wärmepumpenplanung und Jahresarbeitszahl · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur BEHG-Novelle, Drucksache 21/7869 · abgerufen am 12. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Bericht zur Anhörung am 07.10.2026 · abgerufen am 12. Oktober 2026
