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KfW-Portalwechsel: Alte Nachweise prüfen
Neue KfW-Förderbestätigungen entstehen im Expertenportal. Was für alte Nachweise gilt und welche Unterlagen Sie für Ihre Heizung bereithalten sollten.
MHMichael Hintzen · Meisterbetrieb Sanitär & Heizung, Viersen
Seit dem 25. September 2026 werden die Bestätigungen für die KfW-Heizungsförderung über ein neues Expertenportal erstellt. Das ist die Arbeitsplattform für registrierte Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten, also Fachleute für energiesparendes Bauen und Sanieren. Für Hausbesitzer mit einem laufenden oder geplanten Heizungstausch lohnt deshalb ein Blick auf den Bearbeitungsstand ihrer Unterlagen. KfW zum Portalstart.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich konkret bestätigen, welche Dokumente bereits fertig sind und was noch fehlt. Eine allgemeine Rückmeldung wie „Die Förderung ist vorbereitet“ beantwortet diese Frage nicht.
Zwei Bestätigungen mit unterschiedlichen Aufgaben
Die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, dokumentiert vor der Antragstellung, dass die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt. Sie erhält eine eigene Kennnummer, die BzA-ID. Diese benötigen Sie für den Zuschussantrag. KfW zur BzA.
Die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD, folgt nach den Arbeiten. Darin bestätigt die zuständige Fachperson die fachgerechte Umsetzung. Sie dient als Nachweis für die Auszahlung. Die KfW prüft anschließend die eingereichten Unterlagen. KfW zur BnD.
Eine BzA allein bedeutet noch keine Antragstellung. Diese Unterscheidung hebt die KfW ausdrücklich hervor. KfW zu Bestätigungen und Antrag.
Welche alten Unterlagen weiter nutzbar sind
Bis einschließlich 22. September 2026 fertiggestellte BzA und BnD können weiter für Antrag oder Nachweise genutzt werden. Darauf weist auch der Bundesverband Wärmepumpe hin. Prüfen Sie zusätzlich die Gültigkeit Ihres Dokuments. BWP zur Übergangsregel.
Nur zwischengespeicherte Entwürfe müssen im neuen Portal neu erstellt werden. Auch eine BnD zu einer alten BzA entsteht dort. KfW zu Altbestätigungen.
Vereinfachtes Beispiel: Ein Haushalt besitzt eine gültige alte BzA und eine Förderzusage. Nach dem Einbau wird die BnD im neuen Portal erstellt. Diese Kombination ist vorgesehen. KfW zur Übergangsregel.
Bitten Sie um eine Kopie der fertigen Bestätigung. Bewahren Sie sie zusammen mit der Zusage auf. So können Sie im Gespräch zwischen einem vorbereiteten Dokument, einem gestellten Antrag und einer Entscheidung der KfW unterscheiden.
Welche Angaben zur Heizung gebraucht werden
Die neue BzA erfasst Nennleistung, also Geräteleistung, Inbetriebnahmedatum und jährlichen Energiebedarf oder -verbrauch der Altanlage. Beim Verbrauch zählt ein Zeitraum von zwölf Monaten. KfW zu Bestandsdaten.
Legen Sie vorhandene Rechnungen, Geräteunterlagen und Inbetriebnahmeprotokolle bereit. Lassen Sie fehlende Angaben von der zuständigen Fachperson klären. Eine geschätzte Jahreszahl aus der Erinnerung sollte nicht ungeprüft in Ihre Unterlagen wandern.
Für Wärmepumpen, Pelletheizungen und Anlagen für Solarwärme wird außerdem das konkrete Modell aus der Liste förderfähiger Anlagen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ausgewählt. Dafür wird die Anlagennummer benötigt. Der Bundesverband Wärmepumpe beschreibt diese zusätzliche Abfrage in seiner Meldung zum Portalwechsel. BWP zur Modellauswahl.
Unsere Empfehlung: Fragen Sie nach der genauen Modellbezeichnung im Angebot und dem dazugehörigen Listeneintrag. Eine Marke allein beschreibt das vorgesehene Gerät nicht ausreichend. Klären Sie auch, wer bei einer späteren Änderung des angebotenen Modells die Förderunterlagen prüft.
Ihr Antrag läuft weiterhin über „Meine KfW“
Für private Eigentümer eines Einfamilienhauses bleibt das Kundenportal „Meine KfW“ der Ort für den Zuschussantrag. Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung vorliegen. Eine solche Klausel macht den Vertrag vom Ergebnis des Förderantrags abhängig. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. KfW zum Antragsablauf.
Die Verbraucherzentrale beschreibt die Reihenfolge: BzA erstellen lassen, Vertrag mit Förderbedingung abschließen, Antrag stellen, Zusage abwarten und dann umsetzen. Nach Abschluss folgen BnD und Nachweise für die Auszahlung. Verbraucherzentrale zum Förderantrag.
Eine erstellte Bestätigung ist keine Förderzusage. Über die Förderung entscheidet die KfW anhand des konkreten Vorhabens. KfW zur Heizungsförderung.
Prüffragen für Ihr nächstes Gespräch
- Liegt eine fertige BzA mit Kennnummer vor oder bislang nur ein Entwurf?
- Wer kümmert sich um eine nötige Neuerstellung im Expertenportal?
- Welche Unterlagen zur bisherigen Heizung fehlen noch?
- Ist das angebotene Heizungsmodell eindeutig zugeordnet?
- Welcher nächste Schritt liegt bei der Fachperson, welcher bei mir?
- Welche Fristen stehen in meinen Bestätigungen und in der Förderzusage?
Für diese Vorbereitung genügen Ihre Unterlagen; öffnen Sie keine Geräteabdeckungen. Arbeiten an Gas/Strom/Kältemittel gehören in den Fachbetrieb.
Informationen zur Wärmepumpenplanung in Viersen finden Sie auf unserer Leistungsseite. Wenn Sie Ihre Heizungsmodernisierung besprechen möchten, können Sie einen Termin anfragen.
Stand und Abruf der externen Quellen: 05.10.2026.
Quellen
- KfW: Vorhaben prüfen und bestätigen – Start des neuen Expertenportals · abgerufen am 5. Oktober 2026
- KfW: Bestätigung zum Antrag · abgerufen am 5. Oktober 2026
- KfW: Bestätigung nach Durchführung · abgerufen am 5. Oktober 2026
- KfW: Informationen zum Expertenportal – Übergangsregeln und zusätzliche Angaben · abgerufen am 5. Oktober 2026
- Bundesverband Wärmepumpe: Ankündigung des KfW-Expertenportals vom 14.09.2026 · abgerufen am 5. Oktober 2026
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, Zuschuss 458 · abgerufen am 5. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Heizungsförderung für Bestandsgebäude – Antragstellung · abgerufen am 5. Oktober 2026
